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Öffnen der Schranken nur durch Berechtigte (z.B. den Landwirt) nach vorheriger Anmeldung bei der Verkehrsleitstelle von moBiel zulässig. Da sich am Bahnübergang | Öffnen der Schranken nur durch Berechtigte (z.B. den Landwirt) nach vorheriger Anmeldung bei der Verkehrsleitstelle von [[moBiel]] zulässig. Da sich am Bahnübergang weder für das Fahrpersonal, noch für Personen, welche den Bahnübergang überqueren möchten, Signale befinden, wird das Fahrpersonal von der Verkehrsleitstelle informiert und müssen den Bereich mit erhöhter Vorsicht passieren. |