MoBiel Service GmbH

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Gründung

Die moBiel Service GmbH wurde im Jahr 2002 zu dem Zweck gegründet, um Dienstleistungen im Rahmen des ÖPNV entsprechend den öffentlich rechtlichen Vorschriften insbesondere für die Stadtwerke Bielefeld Verkehr GmbH (moBiel) und die Stadtwerke Gütersloh GmbH (SWG) zu erbringen.

Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass in naher Zukunft wesentliche EU-rechtliche Vorgaben geschaffen würden, die einen sehr weitgehenden Ausschreibungswettbewerb im ÖPNV zuließen.

Aufgrund dieser anstehenden sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen war es für moBiel von existenzieller Bedeutung, sich auf diese verändernden Marktbedingungen frühzeitig einzustellen. Mit der Gründung der moBiel Service GmbH sollten daher gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen für die wirtschaftliche Weiterentwicklung und die Erlangung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem zukünftig liberalisierten ÖPNV-Sektor geschaffen werden.

Die neue Gesellschaft sollte die Möglichkeit einer noch engeren Kooperation mit den privaten Busunternehmen eröffnen und damit eine Alternative zur Übernahme durch die am Markt immer stärker werdenden Global Player darstellen. Arbeitsplätze sollten dadurch vor Ort gesichert und der öffentliche Personennahverkehr als eines der Kernelemente der kommunalen Daseinsvorsorge fortgeführt und weiterentwickelt werden. Zusätzlich erhoffte man sich wirtschaftliche Vorteile dadurch, dass man für die Einstellung neuer Fahrer in die moBiel Service GmbH die Anwendung des TV-N minus 10 % anstrebte. Diese Zielsetzung ließ sich jedoch nur für ein Jahr realisieren.

Entwicklung

Durch die erste gemeinsame Kooperation der moBiel Service GmbH mit den Stadtwerken Gütersloh beabsichtigte man die Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken Bielefeld und den Stadtwerken Gütersloh auch im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs zu verstärken. Die moBiel Service GmbH sollte es moBiel und den Stadtwerken Gütersloh ermöglichen, sich im veränderten Marktumfeld des öffentlichen Personennahverkehrs neu zu positionieren und Verkehrsdienstleistungen auch in Zusammenarbeit mit privaten Dritten zu erbringen sowie die Attraktivität und Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs im Raum Bielefeld-Gütersloh zu steigern. Insbesondere sollte die moBiel Service GmbH sowohl für moBiel als auch für die Stadtwerke Gütersloh Fahrdienstleistungen erbringen. Die angestrebte Zusammenarbeit mit einem privaten Dritten wurde in 2004 durch die Überkreuzbeteiligung zwischen moBiel, der moBiel Service GmbH und der Stötzel GmbH realisiert, um sich angesichts der Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen EU-rechtlichen Vorgaben zum ÖPNV verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten offen zu halten und neben der Gründung/Beteiligung an der regionalen Verkehrsgesellschaft GO.ON einen weiteren wichtigen Eckpfeiler für die Ausgestaltung des regionalen Netzwerkes zu setzen. Zwischen moBiel, der moBiel Service GmbH und der Stötzel GmbH entstand eine Überkreuzbeteiligung in der Form, dass moBiel 10,02 % der Gesellschaftsanteile der Stötzel GmbH hielt und die Stötzel GmbH wiederum mit einem Gesellschaftsanteil von 10,13 % an der moBiel Service GmbH beteiligt war. Die übrigen Anteile in Höhe von 89,87 % wurden von moBiel und der Stadtwerke Gütersloh GmbH gehalten.

Rückabwicklung in die moBiel GmbH

Rückerwerb der von den Stadtwerken Gütersloh GmbH an der moBiel Service GmbH gehaltenen Geschäftsanteile

Die beabsichtigte Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der moBiel Service GmbH, moBiel und dem Fahrdienst der Stadtwerke Gütersloh gestaltete sich als sehr schwierig. Handlungsfelder waren unter anderem Betriebsvereinbarungen und Dienstpläne. Weitere Synergieeffekte, z.B. beim gemeinsamen Fahrzeugeinsatz sowie der Kombination von Dienstanfangs- und -endpunkten konnten nicht erreicht werden. Der Gemeinschaftsbetrieb zwischen dem Fahrdienst der Stadtwerke Gütersloh GmbH und der moBiel Service GmbH wurde daher zum 01.02.2010 aufgehoben.

Die moBiel Service GmbH erbrachte zwar noch bis zum Jahresende 2010 Fahrdienstleistungen auf der Grundlage der bislang bestehenden Vereinbarungen, die Zusammenarbeit in Form eines Gemeinschaftsbetriebes wurde aber bereits zum oben genannten Zeitpunkt beendet. Die moBiel GmbH erwarb die 25,1 % der Geschäftsanteile der Stadtwerke Gütersloh GmbH an der moBiel Service GmbH zurück.

Rückabwicklung der Überkreuzbeteiligung der moBiel, moBiel Service GmbH und der Stötzel GmbH

Durch die mittlerweile geschaffenen rechtlichen Regelungen auf EU-Ebene und nationaler Ebene (neue EU-VO 1370/2007 und neues ÖPNVG NRW), die Klarheit über die Gestaltungsmöglichkeiten für ein kommunales ÖPNV-Unternehmen schafften, entfiel das Erfordernis der gesellschaftsrechtliche Verknüpfung zwischen moBiel und der Firma Stötzel im Hinblick auf die Entwicklung des ÖPNV in Bielefeld und unter dem Gesichtspunkt des bestehenden Wettbewerbs im ÖPNV in der Region Ostwestfalen-Lippe.

Vor diesem Hintergrund erwarb die moBiel die 10,13 % der Geschäftsanteile der Stötzel GmbH an der moBiel Service GmbH zurück.

Prüfung der Verschmelzung der moBiel und moBiel Service GmbH durch die Geschäftsführung der moBiel GmbH

Da die ursprünglichen Zielsetzungen, die man mit der Gründung der moBiel Service GmbH zu erreichen beabsichtigte, nicht oder teilweise nur kurzfristig umgesetzt werden konnten und sich die Realisierung weiterer wirtschaftlicher oder strategischer Zielsetzungen gegenwärtig nicht eröffnet, brachte die Fahrergesellschaft weder strategische, rechtliche noch wirtschaftliche Vorteile.

Interne Überprüfungen des Beteiligungsportfolios des Stadtwerke Bielefeld Konzerns sowie die Durchführung eines konzernweit beschlossenen Kosteneinsparprogramms im Jahr 2013 nahm die Geschäftsführung der moBiel GmbH daher zum Anlass, aufgrund der Entwicklung zu überprüfen, inwieweit eine Verschmelzung mit der moBiel GmbH rechtlich und insbesondere personalrechtlich umsetzbar sei und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dadurch entstehen könnten. Parallel dazu fand eine Überprüfung der damaligen Aufbauorganisationsstruktur der moBiel statt, um Optimierungspotenzial für weitere wirtschaftliche positive Auswirkungen herausfiltern zu können.

Die Prüfung der Geschäftsführung der moBiel GmbH führte zu folgendem Ergebnis:

Überprüfung der Aufbauorganisationsstruktur der moBiel GmbH

Die Überprüfung der Aufbauorganisationsstruktur der moBiel GmbH ergab, dass durch die künftige Verteilung der Aufgaben von moBiel auf vier Geschäftsbereiche (inklusive dem im Rahmen der Verschmelzung neu zu schaffenden Geschäftsbereich Fahrdienst) eine Optimierung von Prozessabläufen und der Abbau von Schnittstellen zu realisieren sind. Ferner konnten durch weitere Prozessoptimierungen innerhalb der Geschäftsbereiche zwei Bereichsleiterstellen eingespart werden. Folglich führte die Überprüfung der Aufbauorganisationsstruktur der moBiel, dazu dass eine Umorganisation bei moBiel erfolgte, welche für moBiel von eindeutig wirtschaftlichem Vorteil war.

Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Verschmelzung beider Gesellschaften

Die Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Verschmelzung durch die Geschäftsführung der moBiel GmbH führte zu dem Ergebnis, dass es weder vermögensrechtliche, steuerrechtliche noch arbeitsrechtliche Bedenken gab.

Die moBiel Service GmbH war eine reine Fahrergesellschaft also ohne Ausstattung mit eigenem Vermögen. Wesentliche vertragliche Regelungen wurden stets mit der moBiel GmbH geschlossen, die sich der moBiel Service GmbH zur Erfüllung eines Teils ihrer Dienstleistungen bediente. Daher bestanden seitens der moBiel Service GmbH keine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten, die einer Verschmelzung entgegenstehen könnten.

Auch steuerrechtliche Bedenken lagen nicht vor, da die moBiel Service GmbH steuerrechtlich unbedeutend war. Der steuerliche Querverbund zwischen den Stadtwerken und moBiel blieb ebenfalls davon unberührt und weiterhin bestehen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht bestanden ebenfalls keine Bedenken, weshalb schlussendlich beide Gesellschaften miteinander verschmolzen werden konnten.

Die Mitarbeiter der moBiel Service GmbH wurden zusammen mit den Mitarbeitern der moBiel, die im Fahrbereich tätig sind, im neugeschaffenen Geschäftsbereich Fahrdienste bei der moBiel integriert.

Der Betriebsrat des Stadtwerkekonzerns hat der von der Geschäftsführung angestrebten Anpassung der Aufbauorganisationsstruktur der moBiel zugestimmt. Ferner trug er das Vorhaben der Geschäftsführung, moBiel und die moBiel GmbH miteinander zu verschmelzen, mit und stimmte dem Verschmelzungsvertrag zu.

Wirtschaftliche Auswirkungen durch die Verschmelzung
Abbau zusätzlich geschaffener Strukturen

Durch die Verschmelzung beider Gesellschaften war der Abbau zusätzlicher Strukturen, die für die wirtschaftliche Führung einer GmbH unerlässlich waren, möglich. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um Einsparungen im kaufmännischen Berichtswesen, Erstellen von Jahresabschlüssen und Planungen sowie sonstiger Aufwendungen im personellen Bereich.

Durch die Verschmelzung dieser Strukturen konnte laut damaliger Schätzung, eine Kosteneinsparung von ca. 150.000 €/ Jahr realisiert werden.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Tarifregelungen von moBiel und der moBiel Service GmbH waren zum Verschmelzungszeitpunkt fast identisch. Der einzige Unterschied in beiden Unternehmen bestand in der betrieblichen Altersversorgung. Damalige Mitarbeiter:innen der moBiel GmbH waren über die "Neue Leben"-Versicherung versichert, wohingegen die Mitarbeiter:innen von moBiel ebenso wie alle anderen Mitarbeiter des Stadtwerkekonzerns über die VBL versichert sind.

Im Fall der Verschmelzung beider Verkehrsgesellschaften ist die Beibehaltung zweier unterschiedlicher Altersversorgungen rechtlich nicht umsetzbar.

Im Hinblick darauf, dass der Großteil der Mitarbeiter des Konzerns bereits über die VBL versichert ist und auch weiterhin angestrebt wird, eine angemessene Altersversorgung für alle Mitarbeiter zu ermöglichen, ist es sinnvoll, auch die Mitarbeiter der moBiel Service GmbH in die VBL zu überführen.

Der dadurch zwischenzeitlich entstehende Mehraufwand für den Stadtwerkekonzern kann im Zuge der Anpassung der Betriebsvereinbarung für moBiel eine nennenswerte Nachteile für die Mitarbeiterschaft mittelfristig abgebaut werden, so dass sich auch in Bezug auf die Vereinheitlichung der betrieblichen Altersversorgung mittelfristig ein wirtschaftlicher Vorteil für den Stadtwerkekonzern ergeben sollte.

Prüfung der Stadtverwaltung

Beihilfenrechtliche Aspekte / Betrauung der moBiel GmbH

Nach allem war eine Ergänzung der Betrauung der moBiel GmbH nicht erforderlich.

Die Betrauung der moBiel mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Durchführung von Verkehrsleistungen in der Stadt Bielefeld regelt lediglich in § 1 Abs. 3, dass Leistungen von beherrschten Tochter- bzw. Beteiligungsunternehmen als Selbsterbringung gelten.

Darüber hinaus haben insbesondere die Regelungen der Betrauung zum ausgleichsfähigen Sollaufwand, zur Fortschreibung und Überprüfung des Sollaufwands und zur Vermeidung von Überkompensationen weiterhin Bestand.

Gesellschaftsrechtliche Aspekte – Anpassungsbedarf Gesellschaftsvertrag

Des Weiteren war anzunehmen, dass durch die Verschmelzung die Regelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes anzuwenden sein könnten, da die Arbeitnehmeranzahl von 500 Mitarbeitern überschritten werden könnte und demzufolge ein Aufsichtsrat obligatorisch sei. Der obligatorische Aufsichtsrat muss gemäß § 4 Drittelbeteiligungsgesetz zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen.

Es gaben sich in diesem Zusammenhang noch Anpassungserfordernisse im Gesellschaftsvertrag.

Quellen

https://anwendungen.bielefeld.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=17570